Inklusion

„Es ist normal verschieden zu sein“

Richard von Weizsäcker

 1. Ausgangslage

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage (Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Mai 2009) und einer zu erwartenden Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg zum Schuljahr 2013/14 kommen sowohl auf die allgemeinen Schulen, als auch auf die Sonderschulen erheblich Veränderungen zu. Um auf diese noch zu definierenden Änderungen, die u.a. durch Schulversuche in 5 Regionen in Baden-Württemberg erprobt werden, in Grundzügen vorbereitet zu sein, begab sich mit Beginn des Schuljahres 2010/11 die Hofschule Altenburg (Grundschule) und die Gutenberg-Schule Reutlingen (Förderschule) auf den Weg, eine Form/Möglichkeit der inklusiven Beschulung bzw. der intensiven Kooperation zu erproben und in die Praxis umzusetzen.

 

2. Überlegungen und erste Schritte

Wichtig ist uns Kolleginnen von Anfang an, dass beim Modell der inklusiven Beschulung/der intensiven Kooperation der Schüler nach Möglichkeit am gesamten Unterrichtsangebot der allgemeinen Schule teilnehmen und teilhaben soll. Zudem versuchen wir, individualisierte, differenzierte, den spezifischen Bedürfnissen/ Möglichkeiten/Fähigkeiten des Schülers angepasste Bildungsangebote zu formulieren.

Hierbei ist zu bemerken, dass das gesamte Kollegium der Hofschule dem Inklusionsgedanken und der sich anschließenden Umsetzung aufgeschlossen ist. Mit der Inklusionskollegin (Sonderpädagogin) der Gutenberg-Schule Reutlingen, die sehr aufgeschlossen, gewinnbringend und tragend ins Team sich inkludiert, kommt eine wertvolle Unterstützung hinzu.

 

„Was nicht in die Wurzel geht, geht nicht in die Krone.“

F.G. Jünger

 

Die Formulierung des angepassten Bildungsangebots untermauern wir durch das Erstellen von individualisierten Förder- und Entwicklungsplänen, einer Reduzierung bzw. Vereinfachung des stofflichen Angebots oder dadurch, dass die Vorgaben der Nachteilsausgleichsregelung  Anwendung finden. Es kann weiterhin bedeuten, dass nicht konsequent der jeweils gültige Bildungsplan der allgemeinen Schule umgesetzt wird, sondern dass in einem bestimmten Unterrichtsbereich oder in einzelnen Unterrichtsbereichen der Bildungsplan der Förderschule zum Tragen kommt – jedoch immer mit dem Ziel, dem Schüler den Verbleib und die Teilhabe am Unterricht in der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Es versteht sich bei einer so praktizierten Vorgehensweise von selbst, dass die differenzierten Leistungsnachweise, die ein Schüler zeitweise oder vorübergehend nach diesen Angeboten/Regelungen erbringt, für alle Beteiligten im Vorfeld geklärt und transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden – letztendlich auch in der Niederschrift des Zeugnisses.

 

AUSBLICK und FAZIT:

WIR wollen der Unterschiedlichkeit begegnen, um jedem einzelnen Kind gerecht zu werden, das heißt wir legen großen Wert auf die vielfältige Leistungsfähigkeit eines jeden einzelnen Schülers.

 

Der GEA berichtete am 15. November 2012 über das Inklusionsprojekt an der Hofschule.

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